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Deutsche Bürger sind von jeher Sparfüchse. Etwas für schlechte Zeiten oder für die Erfüllung eines kostspieligeren Traums auf die hohe Kante zu legen, ist nahezu traditionell verwurzelt. Eine der althergebrachten Anlage- oder Sparvarianten gehört nach wie vor zum guten Ton eines deutschen Unternehmens dazu. Die Rede ist von den
Vermögenswirksamen
Leistungen, kurz VWL oder VL genannt. Viele Arbeitgeber sind zur VL per Tarifvertrag verpflichtet. Manche Unternehmen halten freiwillig an dieser im Arbeitsvertrag zugesicherten Zusatzleistung fest, auch wenn sie zu dieser nicht verpflichtet wären. Die VL werden direkt vom Arbeitgeber auf ein dafür eingerichtetes Anlagekonto eingezahlt, Arbeitnehmer legen fürs erfolgreiche Sparen meist noch mal eine monatliche Summe drauf. Soviel zu den herkömmlichen VL. Clevere Denker und eifrige Rechner könnten nun auf den Gedanken kommen, die Vermögenswirksamen Leistungen für die freiwillige Altersvorsorge zu nutzen. Sparen ist gut, aber irgendwann wird das Budget knapp und müssen Prioritäten gesetzt werden. Wie sieht es aus mit der Kombination von VL, Altersvorsorge und Riester-Zulage?
Keine Riester-Zulage in Kombination mit VL
Es ist in vielen Fällen durchaus möglich, die Vermögenswirksamen Leistungen für die
Riester Rente zu nutzen. Es hängt von den Bedingungen des gewählten Anbieters ab, ob die VL dort eingezahlt werden können. Allerdings gibt es für diese eingezahlten Beträge keine Riester-Zulage vom Staat. Zudem sollte bedacht werden, dass die Zahlung der VL, je nach den persönlichen Rahmenbedingungen des Berufslebens, bei einem Wechsel der Arbeitsstelle ausfallen können. Es ergeben sich weitere Faktoren, die bei der Vermischung vom Vermögenswirksamen Leistungen und Rücklagen für die Riester-Rente bedacht werden müssen. So empfiehlt es sich eher, die gesetzlich geförderte, freiwillige Altersvorsorge von den klassischen VL getrennt zu belassen. Es spricht selbstverständlich nichts gegen die persönliche Entscheidung, die angelegten VL für den dritten Frühling sorgsam zu hüten und nicht anzutasten.
AVWL ist die Rentenalternative
Dennoch wurde der Gedanke, die VL des Betriebs für die Altersvorsorge zu nutzen bereits aufgegriffen. So wurden die alt bekannten VL in einigen Tarifverträgen bereits durch die AVWL abgelöst. Diese Altersvorsorgewirksamen Leistungen, kurz AVWL, entsprechen dem Gedanken einer betrieblichen Altersvorsorge, also einer Riester-Rente, die direkt über den Arbeitgeber abgewickelt wird. So werden die ehemaligen VL als AVWL direkt in eine Pensionskasse oder ähnliche Angebote für die zusätzliche Rentenversicherung eingezahlt. Diese Variante hat sowohl Vorteile als auch zahlreiche Nachteile. Ob sich diese Form der freiwilligen Altersvorsorge für den individuellen Fall empfiehlt, sollten Berufstätige mithilfe kompetenter Beratung für sich herausfinden.
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