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Berufsunfähigkeitsversicherung:
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Die
Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine der bekanntesten
Invailidtätsversicherung neben anderen wie die gesetzliche oder
private Unfallversicherung, die Erwerbsunfähigkeits-versicherung,
die Grundfähigkeitsversicherung und die Dread Disease-Versicherung.
Die
Berufsunfähigkeitsversicherung ist eine finanzielle
Absicherung für den Fall, dass man aus verschiedene
gesundheitliche
Gründe, seien diese physischer oder psychischer
Art, seinen Job nicht mehr gemäß ausüben kann. Die meisten Gründe,
die als Folge den Austritt aus dem beruflichen Leben haben sind
die folgenden: seelische Erkrankungen, Nervenkrankheiten,
Blutkrankheiten, Herz- und Kreislauferkrankungen, Tumore, Schäden
an der Wirbelsäule oder vielleicht Gelenken, Muskel- oder
Knochenschäden, Stoffwechselerkrankungen, Erkrankungen der
Verdauungsorgane, der Atemorgane usw. nach dem Eintritt des
Versicherungsfalles bekommt der Versicherungsnehmer seine
Leistungen, und zwar gleich gemäße Summen eingeteilt als eine
Berufsunfähigkeitsrente. Die Berufsunfähigkeitsversicherung ist
eine Summenversicherung, darum werden diese Summen vorher zwischen
Versicherer und Versicherungsnehmer vereinbart, in dem Vertrag
eingeschlossen, und das beeinflußt auch die Höhe der
einzuzahlenden Beiträge. Bei der Gestaltung des Vertrages,
Ausrechnung der Beiträge existieren aber auch andere Kriterien auf
die man Acht geben sollte: der gegenwärtiger Gesundheitszustand
und die Vorerkrankungen werden auch hier, wie bei der privaten
Krankenversicherung sehr unter die Lupe genommen; das
Eintrittsalter bleibt auch nicht unbeachtet, denn mit dem Alter
kommen auch die Krankheiten, es erhöhen sich die Risiken; die Arte
des Berufes spielt auch eine wichtige Rolle, denn bei manchen
Berufsgruppen ist die Wahrscheinlichkeit eines Unfalles höher,
also das Risiko steigt.
Wenn man eine finanziell sichere Zukunft haben will, dann ist es
ratsam eine
Berufsunfähigkeitsversicherung abzuschließen, denn man
weiß nie was passieren könnte, ob man sich schlimm verletzen
könnte, oder ob eine Krankheit mit schweren Folgen erscheinen
könnte. Diese Versicherung kann in zwei Formen abgeschlossen
werden, entweder als eine separate Versicherung, als SBU,
selbstständige Berufsunfähigkeitsversicherung, oder als BUZ, also
Berufsunfähigkeitszusatzversicherung neben einer
Lebensversicherung.
Grundsätzlich haben nur noch diejenigen Anspruch auf eine
gesetzliche Erwerbsminderungsrente, die vor dem 31. Dezember
1960 geboren sind, für alle diejenigen, die nach dem 01. Januar
1961 auf die Welt kamen, ist im Fall von Berufsunfähigkeit keine
Absicherung von staatlicher Seite mehr vorgesehen. Besteht ein
grundsätzlicher Anspruch auf die gesetzliche
Erwerbsminderungsrente, wird die volle Erwerbsminderungsrente
(Rentenberechnung) gewährt, wenn die Leistungsfähigkeit auf weniger als drei
Stunden täglich reduziert ist, die maximale Höhe der vollen
Erwerbsminderungsrente liegt bei 40 Prozent des Bruttoeinkommens
des Vorjahres. Die halbe Erwerbsminderungsrente wird gewährt,
wenn der Arbeitnehmer seiner letzten Tätigkeit länger als drei
Stunden, jedoch weniger als sechs Stunden pro Tag nachgehen
kann, die Höchstgrenze der halben Erwerbsminderungsrente beträgt
20 Prozent des letzten Bruttoeinkommens."
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