Startseite

Icon-Gruppe

 Immobilienfond  Investitionsfond

Imprint

 

 

Betriebliche Altersvorsorge

 
   

Die betriebliche Altersversorgung auf vielen Wegen möglich:

 

 

 

Für die betriebliche Altersvorsorge kennt man derzeit fünf verschiedene Formen. Sie reichen von der Direktzusage über die Unterstützungskasse und die Pensionskasse bis hin zur Direktversicherung und die Pensionsfonds. Die Pensionsfonds als betriebliche Altersvorsorge gibt es in Deutschland erst seit 2002. Sie treten gewöhnlich als Aktiengesellschaft oder als Verein auf Gegenseitigkeit auf. Die gesetzliche Grundlage dafür findet sich im Paragrafen 2 des Versicherungsaufsichtsgesetzes. Sie werden von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, kurz BaFin, überwacht. Dort sind derzeit 27 solcher Fondsgesellschaften für die betriebliche Altersvorsorge registriert. In ähnlicher Form funktionieren auch die Pensionskassen.

Bei der Direktzusage für die betriebliche Altersvorsorge bildet der Arbeitgeber steuerliche Rückstellungen für die späteren Pensionszahlungen an den begünstigten Arbeitnehmer. Die Direktzusage hat für ihn den Vorteil, dass er die Form der Anlage selbst frei wählen kann. In den meisten Fällen wird von den Arbeitgebern dazu eine so genannte Rückdeckungsversicherung abgeschlossen. Dabei handelt es sich um eine besondere Variante der Lebensversicherung, bei der der Arbeitnehmer als versicherte Person und der Arbeitgeber als Versicherungsnehmer und Bezugsberechtigter eingetragen werden. Nun könnte man auf die Idee kommen und befürchten, dass die Direktzusage für eine betriebliche Altersvorsorge im Falle einer Insolvenz des Arbeitgebers nicht mehr greift. Das ist falsch, denn den Arbeitgeber muss dazu einen Vertrag mit einem Pensionssicherungsverein abschließen, der dann nach dem Paragrafen 14 BetrAVG in die Pflichten des Arbeitgebers eintritt.

Wird die betriebliche Altersvorsorge durch eine Direktversicherung realisiert, dann wird vom Arbeitgeber für den zu begünstigenden Arbeitnehmer eine Lebensversicherung abgeschlossen. Der Bezugsberechtigte ist in diesem Fall der versicherte Arbeitnehmer selbst. Die Beiträge für eine solche betriebliche Altersvorsorge unterliegen bis zu einer Höhe von vier Prozent der Beitragsbemessungsgrenze nicht der Sozialversicherungs- und Steuerpflicht. Die gesetzlichen Regelungen dazu finden sich in den Paragrafen 3 und 40 des deutschen Einkommenssteuergesetzes. Um das voll ausschöpfen zu können, sollte in dem Vertrag keine einmalige Kapitalabfindung vereinbart worden sein. 

 


Copyright 2007 - Infos zu KFZ, PKV, Kredit, Anlageformen

Themenseiten: Anouschka Wittke - ISIS Investitionsfond - Kilfitt - Darlehensarten
Immobilienkredit