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Krankenversicherung und Lebensversicherung
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In der
heutigen Zeit ist die selbstständige Vorsorge bezüglich den
Sozialleistungen wohl wichtiger als jemals zuvor. Zu den
Versicherungen, die einem als Betroffenen dabei hilfreich zur
Seite stehen können, zählen sicherlich die Krankenversicherung
sowie die Lebensversicherung. Eine gute Frage ist sicher, wie
sich diese Vorsorge bei dem Bezug der Rente gestaltet.
Diese sozialen Versicherungen bei dem Bezug von Rente
Beziehen Sie aus Ihrer
privaten Lebensversicherung bereits Rente, unterliegt diese
Rente tatsächlich der Krankenversicherungspflicht. Somit gilt
diese Rente aus Ihrer privaten Lebensversicherung quasi als Ihr
Einkommen. Aus diesem Grund sind Sie verpflichtet, für diese
Rente aus Ihrer privaten Lebensversicherung gewisse Beiträge an
Ihre Krankenversicherung zu bezahlen. Falls Sie allerdings zuvor
nicht selbst krankenversichert waren, sondern über Ihren
Ehepartner familienversichert, wird diese Familienversicherung
durch die Zahlung der Rente aus Ihrer Lebensversicherung
erlöschen.
Diese Regelung rührt daher, dass nicht nur für gesetzliche
Renten, sondern ebenso für private Renten aus bestehenden
privaten Renten- oder auch Lebensversicherungen, die
Krankenversicherung bezahlt werden muss. Entscheidend ist dabei
lediglich der Erhalt von monatlichen Auszahlungen, die als Form
einer Rente angesehen werden können. Wichtig dabei ist aber auch
das Gesamteinkommen.
Falls Ihr Gesamteinkommen gewisse Grenzen, die vom Staat fest
vorgeschrieben wurden, überschreiten, sind Sie gesetzlich
verpflichtet, die jeweils fälligen Beiträge an Ihre
Krankenversicherung zu bezahlen. Diese feste Grenze liegt in den
alten Bundesländern aktuell bei 350 Euro, in den neuen
Bundesländern hingegen bei 295 Euro monatlich. Dagegen beträgt
das höchstens zulässige Gesamteinkommen, was noch als
beitragsfrei gilt, 400 Euro im Monat. Damit liegt diese Grenze
bei Geringverdienern also durchaus etwas höher als bei den
Rentnern. Gut ist allerdings immer, wenn Sie eine
günstige Krankenversicherung.
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