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Private Altersvorsorge

 
   

Die Private Altersvorsorge - eine Säule für den Lebensabend:

 

 

 

Unter einer Altersvorsorge versteht man alle Massnahmen, die man treffen kann um sich auch nach dem Ausscheiden aus dem beruflichen Leben einen hohen Lebensstandard, ohne nennenswerte Einschränkungen leisten zu können. Früher bestand die Altersvorsorge daraus, dass die Kinder die alte Generation versorgten, oder wo dies nicht der Fall war, da sparten sich die Menschen ein kleineres Vermögen zusammen und verbrauchten dies im Alter. Die Altersvorsorge sieht heute ganz anders aus und setzt sich aus drei Säulen zusammen:

1. Die gesetzliche Vorsorge (gesetzliche Rentenversicherung, Alterssicherung der Landwirte, die Beamtenversorgung und die Berufsständische Versorgung)

2. Ergänzende Altersvorsorge (Zusatzversorgung des öffentlichen Dienstes, Betriebliche Altersvorsorge)

3. Private Altersvorsorge (Rürup-Rente, Riester-Rente, Lebensversicherung, Aktienfonds-Sparpläne, Immobilienbesitz)

Die staatlich geförderte private Altersvorsorge ist freiwillig und das sich über die Einzahlungsjahre aufgehäufte Kapital und die Kapitalzinsen können als Rente monatlich ausgezahlt werden oder in einem einzelnen Betrag verlangt werden. Diese Form der Vorsorge kann nicht vererbt, veräussert, verliehen oder gepfändet werden, ausser der Riester-Rente die vererbt werden kann. Die Riester-Rente hat Vor- und Nachteile. Der Vorteil ist, dass die Beiträge und Zulagen steuerlich absetzbar sind, dagegen ist der Nachteil, dass die Bearbeitung der Riester-Rente und deshalb auch die Beiträge selber im Vergleich zur privaten Rentenversicherung sehr hoch sind. Riester-Verträge werden von Bauspaarkassen sowie Fonds- und Versicherungsgesellschaften angeboten. Die Rürup-Rente eignet sich für die besserverdienende Schicht, wie auch für Freiberufler und Selbstständige, aber auch die Durchschnittsverdienenden können eine hohe Rendite erziehlen. Nachteil dieser Rentenform ist, dass falls der Versicherungsnehmer vor dem vereinbarten Rentenalter stirbt das ganze eingezahlte Geld verloren geht, und dass man eine richtig hohe Rendite nur dann erziehlt wenn man ein bestimmtes Alter erreicht hat. Die Aktienfonds-Spaarpläne können sowohl eine staatlich geförderte Vorsorgeform sein, wie auch eine die vom Staat nicht gefördert wird. Bei der Staatlich nicht geförderten gibt es keine Garantie für die Ablaufleistung, und hoche Kosten können bei den Ausgabeaufschlägen entstehen. Aber die Aktienfonds-Spaarpläne haben auch Vorteile, wie z.B. , dass man über sein eigenes Geld immer verfügt. Bei der staatlich nicht geförderten Vorsorge gilt allgemein, dass Sie von einer Generation auf die nächste vererbbar ist und deshalb als Vermögensaufbau gut genutzt werden kann. Hierzu gehört auch der Immobilienbesitz. Diese Art der privaten Altersvorsorge beruht völlig auf Eigeninvestition und sichert den Berechtigten ein Mietfreies wohnen im Rentenalter. Die Lebensversicherung gilt als Personenversicherung und wird in der Regel als Summenversicherung abgeschlossen. Bei dieser Versicherungsform kann man bestimmen ob man die Leistungen auch im Falle von Berufsunfähigkeit , Erleben oder schwerer Krankheit in Anspruch nehmen möchte. Also muss man nicht ein bestimmtes Alter erreichen um die einbezahlte Summe zu bekommen.

 


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