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Rechte beim Gebrauchtwagenkauf

 

 

 

Wer einen Gebrauchtwagen kaufen möchte, der steht häufig schon vor dem Kauf vor der Frage: Was mache ich, wenn sich der Wagen nachher als „Flopp“ herausstellt. Welche Rechte habe ich dann als Käufer? Kaufe ich bei einer Privatperson oder doch lieber beim Händler?

Zunächst einmal: wer bei einem Händler kauft, der ist auf der etwas sicheren Seite. Tauchen innerhalb eines Jahres Mängel am Wagen auf, kann der Käufer vom Händler eine kostenlose Reparatur verlangen. Wenn der Händler dies ablehnt, ist es dem frischgebackene Besitzer möglich, vom Kaufvertrag zurücktreten oder eine Ermäßigung des Preises zu fordern. 
Verkauft eine Privatperson ein gebrauchtes Auto, so kann sich der Verkäufer von der Mängelhaftung ausschließen lassen. Nur wenn offensichtlich versucht wurde, den Käufer zu täuschen oder vorhandene Mängel wissentlich vertuscht wurden, wird der Verkäufer zur Rechenschaft gezogen. 
Ein Vorteil des Kaufs bei einem Händler sind zudem Garantieleistungen. Allerdings sollte man nicht vergessen, dass ein Gebrauchter, nicht wie ein Neuwagen mit komplett neuen Teilen eben vom Band gelaufen ist. Daher geben die meisten Händler nicht auf alle Teile Garantie. Häufig hängt die Garantieleistung von Fahrzeugmodell und Laufleistung ab. So kann es passieren, dass nur die Reparatur einzelner Teile– deren durchschnittliche Lebensdauer noch nicht erreicht ist – bewilligt wird. Bei einem älteren Modell, für das sich früher oder später eine Reparatur gar nicht mehr lohnt, hat man dann im voraus ein paar hundert Euro für die Garantie ausgegeben. Zudem kann die Garantie häufig nur in Anspruch genommen werden, wenn eine regelmäßige Wartung vorgenommen wurde. Das kostet nochmal extra. Deswegen: Wann es sich lohnt, eine Garantie in Anspruch zu nehmen, hängt von dem Zustand des Wagens ab.
Alles in allem lohnt es sich, erst einmal bei einem Händler nach dem Wunschauto zu suchen. Wenn der Preis stimmt, hat der Kauf beim Händler einige Vorteile gegenüber dem Kauf bei einer Privatperson. 


 
 


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