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Rechtsschutzversicherung

 

 

 

Bisweilen ergeben sich aus Investitionen rechtliche Schwierigkeiten.
Eventuell treten Unstimmigkeiten zwischen dem Investor und dem Kapitalunternehmen auf, aus denen sich ein Rechtsfall ergibt. Ohne eine Rechtsschutzversicherung muss man im Fall der Niederlage womöglich immens hohe Kosten übernehmen.
Und zwar nicht nur die eigenen, sondern auch die der gegnerischen Partei.
Aus Anwalts- und Gerichtsgebühren sowie weiteren Kosten kann sich eine stattliche Gesamtsumme ergeben. 
Jeder sollte sich mit des Risikos, ohne eigenes Verschulden in einenRechtsstreit hineingezogen zu werden, bewusst sein. Selbst wenn man sich imRecht glaubt, kann ein Rechtsstreit schnell verloren gehen, was dann enorm hohe Unkosten zur Folge haben kann. Diese Gefahr besteht auch, wenn man
sein eigenes Recht vor Gericht durchbringen will. Hierbei muss immer bedacht werden, dass Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedlicheDinge sind. Nur mit einer Rechtsschutzversicherung kann man sich vor entsprechenden finanziellen Risiken schützen. 
Wer einen entsprechenden Rechtsschutz besitzt, kann die Kosten, die bei einer rechtlichen Auseinandersetzung entstehen können, an die Versicherung weiterleiten. Dabei handelt es sich nicht nur um die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Auch Gutachter- und Sachverständigenhonorare, Zeugengelder oder auch die Zahlung einer Strafkaution können einen hohen Gesamtbetrag verursachen. Wer beim
Gerichtsfall verliert, muss also womöglich einer enormen finanziellen Belastung ins Auge sehen. Nur die Rechtsschutzversicherung trägt in diesem
Fall sowohl die eignen Unkosten als auch die des Gegners.
In die Kategorie der Rechtsschutzversicherung fallen sehr viele
spezialisierte Versicherungsformen. Dazu gehören unter anderem der Schadensersatz-Rechtsschutz, der Wohnungs-Rechtsschutz, der Steuer-Rechtsschutz, der Berufs-Rechtsschutz und der Straf-Rechtsschutz. Am
bekannsten ist aber sicher der Verkehrs-Rechtsschutz. Diese Varianten haben jedoch alle gemeinsam, dass die Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet
ist, dem Versicherten bei einem Rechtsstreit die damit verbundenen Kosten zu erstatten. Welche Leistungen im Detail erbracht werden, ist in derjeweiligen Versicherungspolice festgelegt. Dies betrifft die konkreten, die
gedeckt werden sowie die Summe, die maximal gezahlt wird. 
Im Normalfall übernimmt eine Rechtsschutzversicherung folgende Gebühren: die gesetzlichen Gebühren für den Rechtsanwalt, die Zeugenhonorare, die
Gerichtskosten sowie die (bei einer Niederlage) zu zahlenden Kosten des Gegners. Auch eine Strafkaution kann geleistet werden. Jedoch sind nicht alle Formen des Rechtsstreits versichert, beispielsweise eine aktive Strafverfolgung. Da eine Rechtsschutzversicherung erst einspringt, wenn es
sich tatsächlich um einen Rechtsschutzfall handelt, prüft der Versicherer zunächst das Vorliegen eines solchen. Ist dies der Fall, so zahlt er, unabhängig davon, ob der Versicherte beim Rechtsstreit der Gewinner oder
der Unterlegene ist. Ganz wichtig ist noch die Information, dass die Rechtschutzversicherung je nach Sparte erst nach einer Wartezeit in Anspruch genommen werden kann.

 




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