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Bisweilen ergeben sich aus Investitionen rechtliche Schwierigkeiten.
Eventuell treten Unstimmigkeiten zwischen dem Investor und dem Kapitalunternehmen auf, aus denen sich ein Rechtsfall ergibt. Ohne eine
Rechtsschutzversicherung
muss man im Fall der Niederlage womöglich immens hohe Kosten übernehmen.
Und zwar nicht nur die eigenen, sondern auch die der gegnerischen Partei.
Aus Anwalts- und Gerichtsgebühren sowie weiteren Kosten kann sich eine
stattliche Gesamtsumme ergeben.
Jeder sollte sich mit des Risikos, ohne eigenes Verschulden in einenRechtsstreit hineingezogen zu werden, bewusst sein. Selbst wenn man sich imRecht glaubt, kann ein Rechtsstreit schnell verloren gehen, was dann enorm
hohe Unkosten zur Folge haben kann. Diese Gefahr besteht auch, wenn man
sein eigenes Recht vor Gericht durchbringen will. Hierbei muss immer
bedacht werden, dass Recht haben und Recht bekommen zwei unterschiedlicheDinge sind. Nur mit einer Rechtsschutzversicherung kann man sich vor
entsprechenden finanziellen Risiken schützen.
Wer einen entsprechenden Rechtsschutz
besitzt, kann die Kosten, die bei einer rechtlichen Auseinandersetzung entstehen können, an die
Versicherung weiterleiten. Dabei handelt es sich nicht nur um die Anwaltskosten und die Gerichtskosten. Auch Gutachter- und
Sachverständigenhonorare, Zeugengelder oder auch die Zahlung einer
Strafkaution können einen hohen Gesamtbetrag verursachen. Wer beim
Gerichtsfall verliert, muss also womöglich einer enormen finanziellen
Belastung ins Auge sehen. Nur die Rechtsschutzversicherung trägt in diesem
Fall sowohl die eignen Unkosten als auch die des Gegners.
In die Kategorie der Rechtsschutzversicherung fallen sehr viele
spezialisierte Versicherungsformen. Dazu gehören unter anderem der
Schadensersatz-Rechtsschutz, der Wohnungs-Rechtsschutz, der Steuer-Rechtsschutz, der Berufs-Rechtsschutz und der Straf-Rechtsschutz. Am
bekannsten ist aber sicher der Verkehrs-Rechtsschutz. Diese Varianten haben
jedoch alle gemeinsam, dass die Versicherungsgesellschaft dazu verpflichtet
ist, dem Versicherten bei einem Rechtsstreit die damit verbundenen Kosten
zu erstatten. Welche Leistungen im Detail erbracht werden, ist in derjeweiligen Versicherungspolice festgelegt. Dies betrifft die konkreten, die
gedeckt werden sowie die Summe, die maximal gezahlt wird.
Im Normalfall übernimmt eine Rechtsschutzversicherung folgende Gebühren:
die gesetzlichen Gebühren für den Rechtsanwalt, die Zeugenhonorare, die
Gerichtskosten sowie die (bei einer Niederlage) zu zahlenden Kosten des
Gegners. Auch eine Strafkaution kann geleistet werden. Jedoch sind nicht
alle Formen des Rechtsstreits versichert, beispielsweise eine aktive
Strafverfolgung. Da eine Rechtsschutzversicherung erst einspringt, wenn es
sich tatsächlich um einen Rechtsschutzfall handelt, prüft der Versicherer
zunächst das Vorliegen eines solchen. Ist dies der Fall, so zahlt er,
unabhängig davon, ob der Versicherte beim Rechtsstreit der Gewinner oder
der Unterlegene ist. Ganz wichtig ist noch die Information, dass die
Rechtschutzversicherung je nach Sparte erst nach einer Wartezeit in
Anspruch genommen werden kann.
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