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Risikolebensversicherung

 
   

Die Bedeutung der Risikolebensversicherung im Alltag

 

 

 

Bei der Risikolebensversicherung handelt es sich in der Analogie zur Bezeichnung um eine reine Risikoversicherung auf den Todesfall der versicherten Person. Sie ist für kleinere Absicherungssummen um die 10.000 Euro schon für rund zehn Euro im Quartal zu bekommen. Die Risikolebensversicherung kann zur weiteren Reduzierung der Kosten auch mit anderen Versicherungen kombiniert werden. Kombinationen sind sowohl mit einer Unfallversicherung als auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung denkbar und üblich. Solche Bundleangebote zur Risikolebensversicherung sind heute bei vielen Gesellschaften mit sehr großzügigen Rabatten zu bekommen. Allerdings sollte man dabei bedenken, dass in den meisten Fällen ein solcher Vertrag immer nur komplett gekündigt werden kann.

Der Abschluss einer Risikolebensversicherung als Einzelpolice ist vor allem für denjenigen interessant, der seine Hinterbliebenen nicht mit den Kosten seiner Beerdigung und den Kosten der Nachlassregelung belasten möchte. Für eine Bestattung in der schlichtesten Form sollte man rund 1.500 bis 2.000 Euro ohne Trauerfeier einplanen. Auch der angemietete Wohnraum kann nicht mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Dafür sollte man bei der Versicherungssumme in der Risikolebensversicherung mindestens drei Monatsmieten warm einplanen, wenn im Mietvertrag eine reguläre Kündigung nach BGB vorgesehen ist. Bei den Zeitmietverträgen zum Beispiel beim altersgerechten oder betreuten Wohnen muss dieser Betrag im Einzelfall sogar noch höher angesetzt werden. Hinzu kommen die Kosten der Beräumung und der Ausführung offen gebliebener Schönheitsreparaturen.

Sind größere Verbindlichkeiten zum Beispiel aus Krediten für einen Hausbau oder einen Fahrzeugkauf vorhanden, dann sollte die aus der Risikolebensversicherung zu erwartende Leistung diese voll mit abdecken können. Viele Banken fordern im Zusammenhang mit der Gewährung eines Kredits ohnehin den Abschluss einer Risikolebensversicherung, wobei hier zum Vertrag eine Abtretungserklärung in Höhe der jeweils verbleibenden Restschuld inklusive Zinsen erstellt wird. Der darüber hinaus verbleibende Betrag aus der Risikolebensversicherung wird an die eingetragenen Bezugsberechtigten bzw. beim Fehlen einer solchen Eintragung an die gesetzlichen Erben der versicherten Person ausgezahlt. 

 


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