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Die Bedeutung der Risikolebensversicherung im Alltag
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Bei der Risikolebensversicherung handelt es sich in der
Analogie zur Bezeichnung um eine reine Risikoversicherung auf den Todesfall der
versicherten Person. Sie ist für kleinere Absicherungssummen um die 10.000 Euro
schon für rund zehn Euro im Quartal zu bekommen. Die Risikolebensversicherung kann
zur weiteren Reduzierung der Kosten auch mit anderen Versicherungen kombiniert werden.
Kombinationen sind sowohl mit einer Unfallversicherung als auch mit einer Berufsunfähigkeitsversicherung
denkbar und üblich. Solche Bundleangebote zur Risikolebensversicherung sind heute bei vielen Gesellschaften mit sehr großzügigen Rabatten zu bekommen. Allerdings
sollte man dabei bedenken, dass in den meisten Fällen ein solcher Vertrag immer nur komplett gekündigt werden kann.
Der Abschluss einer
Risikolebensversicherung als Einzelpolice ist vor allem für denjenigen interessant,
der seine Hinterbliebenen nicht mit den Kosten seiner Beerdigung und den Kosten
der Nachlassregelung belasten möchte. Für eine Bestattung in der schlichtesten Form sollte man rund 1.500 bis 2.000 Euro ohne Trauerfeier einplanen. Auch der angemietete
Wohnraum kann nicht mit sofortiger Wirkung gekündigt werden. Dafür sollte man bei
der Versicherungssumme in der Risikolebensversicherung mindestens drei Monatsmieten
warm einplanen, wenn im Mietvertrag eine reguläre Kündigung nach BGB vorgesehen
ist. Bei den Zeitmietverträgen zum Beispiel beim altersgerechten oder betreuten
Wohnen muss dieser Betrag im Einzelfall sogar noch höher angesetzt werden. Hinzu
kommen die Kosten der Beräumung und der Ausführung offen gebliebener Schönheitsreparaturen.
Sind größere Verbindlichkeiten zum Beispiel aus Krediten für einen Hausbau oder
einen Fahrzeugkauf vorhanden, dann sollte die aus der Risikolebensversicherung zu
erwartende Leistung diese voll mit abdecken können. Viele Banken fordern im Zusammenhang
mit der Gewährung eines Kredits ohnehin den Abschluss einer Risikolebensversicherung,
wobei hier zum Vertrag eine Abtretungserklärung in Höhe der jeweils verbleibenden
Restschuld inklusive Zinsen erstellt wird. Der darüber hinaus verbleibende Betrag
aus der Risikolebensversicherung wird an die eingetragenen Bezugsberechtigten bzw.
beim Fehlen einer solchen Eintragung an die gesetzlichen Erben der versicherten
Person ausgezahlt.
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