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Viele Möglichkeiten der Riester-Rente

 

 

 

Obwohl zu Beginn der 1980er Jahre immer wieder behauptet wurde, dass unsere Renten sicher seien, ist spätestens seit dem Ende der 1990er Jahre das Gegenteil der Fall. Für alle Arbeitnehmer hat der Gesetzgeber die sogenannte Riester Rente geschaffen, welche eine zusätzliche Aufbesserung der Rente darstellt. Da diese zusätzliche Rente für Arbeitnehmer vom Gesetzgeber geschaffen wurde, ist die Investition in diese Anlage für den Anleger vollkommen risikolos. Sollte der Bezieher einer solchen Rente einmal sterben, so darf dessen hinterbliebener Ehepartner von dieser Rente zusätzlich profitieren. Die Mindesteinlage, welche monatlich erbracht werden muss, um die größtmögliche Förderung zu bekommen, richtet sich nach dem Bruttoeinkommen des letzten Jahres.

Die 4. Säule der Absicherung
Allerdings werden jährlich nicht mehr als 60,– Euro an Beitrag erhoben, damit die maximale Förderung an staatlichen Zuschüssen auf das Konto des Berechtigten fließen kann. Um im Rentenalter von dieser Rente profitieren zu können, muss man zunächst gesetzlich rentenversichert sein. Beamte haben einen besonderen Status und können ebenfalls zur Gruppe der berechtigten Personen zählen, wenn sie sich finanziell im unteren Bereich befinden. Die Höhe der staatlichen Zuschüsse richtet sich einmal nach dem Personenstand, und zweitens nach der Zahl der Kinder.

Leistungen der Riester-Rente
Der Riester-Vertrag bietet auf alle Fälle dem Begünstigten einmal eine lebenslange Rente. Die erste Zahlung der Rente wird fällig, wenn der Begünstigte in Rente geht, allerdings kann der Begünstigte auch schon nach Vollendung des 60. Lebensjahres erstmalig die Auszahlung bekommen. Zudem besteht die Möglichkeit, dass im Falle des Ablebens des Berechtigten sein hinterbliebener Ehepartner von der Riester Rente profitiert, wobei die Dauer der Zahlung vertraglich festgesetzt ist. Daneben gibt es auch eine lebenslange Rentenzahlung mit Todesfallleistung. Hierbei wird dem Hinterbliebenen nach Abzug der übrig gebliebene Teil in einer Summe ausbezahlt. Diese Rente kann aber auch vererbt werden. Dafür muss allerdings schon zu Lebzeiten das angesparte Vermögen auf den Riester-Vertrag des Hinterbliebenen vererbt werden, wobei der Begünstigte und der Hinterbliebene zum Zeitpunkt des Todes des Begünstigten eine Lebensgemeinschaft gebildet haben müssen.

 
 


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