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Welche Möglichkeiten der privaten Altersvorsorge gibt es ?

 

 

 

Wer hinsichtlich der Altersvorsorge nicht bereit ist, sich auf die staatliche Rente zu verlassen, kann sich bei verschiedenen Alternativen umsehen. Und hat dort die Auswahl an verschiedenen Finanzprodukten der verschiedensten Anbieter. So gibt es als Alternative zur staatlichen auch die Möglichkeit des Einzahlens in eine
private Rentenkasse. Sie dienen vor allen Dingen dazu, die Versorgungslücke des staatlichen Rentensystems zu schließen. Diese beträgt im Moment ca. 25 %. Das heisst im Umkehrschluß, daß das aktuelle Rentenniveau bei etwa 75 % des eigenen Einkommens liegt. Hier gilt für den Vertragsabschluß die goldene Regel des Zinseszinseffektes. Je eher man bereit ist, eine private Rentenversicherung abzuschließen, umso länger ist die Laufzeit und umso stärker macht sich eben der Zinseszinseffekt bemerkbar, also der exponentiell steigende Ertrag über einen langen Anlage- und Einzahlungszeitraum.
Ein weiteres Anlageprodukt für die eigene Altersvorsorge ist die Riesterrente. Dies ist ein Konstrukt der Bundesregierung. Hier können im Rahmen der betrieblichen Altersvorsorge als auch bei einer privaten Rentenversicherung staatliche Förderungen in Anspruch genommen werden. Diese gibt es aber meist nur für festangestellte Arbeitnehmer, die in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen.
Für Unternehmer, Selbständige und Firmeninhaber wurde die Rüruprente geschaffen. Das heißt, seit deren Einführung gibt es für alle Teilnehmenden am Wirtschaftsleben, die in keinem Angestelltenverhältnis stehen, Zuschüsse für die private Altersvorsorge. Damit kann die Altersvorsorge Selbständige und Freiberufler abgesichert werden.
Ertrag im Alter verspricht die Rüruprente vor allen Dingen dann, wenn man Geldbeträge von der Steuer absetzen konnten. Diese werden dann über einen langen (ca. 20 Jahre) Zeitraum zu einem fixen Prozentsatz angelegt und versprechen zum Auszahlungszeitpunkt einen deutlich höheren Geldbetrag als zum Einzahlungszeitpunkt. Die Höchstgrenze dafür liegt dabei bei 20.000 Euro. Die Auszahlung der Rüruprente ist mit 60 Jahren möglich, die Übertragung bei einem Todesfall nur unter bestimmten Bedingungen möglich. Dafür hat sie einen unschlagbaren Vorteil. Sie ist weder pfändnoch beleihbar.

 

 


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